- Bei dieser Grabart handelt es sich um eine Urnenbeisetzung in einer pflegefreien Urnenkammer oder Urnenwand.
- Die Position der Grabstätte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 15 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist möglich
- Die Zubestattung von einer weiteren Urne ist möglich.
- Die Urnenkammer/Urnenwand kann auf der Grabplatte gekennzeichnet werden.
Hinweis: Die Kosten für die Grabplatte sind inkludiert, sie wird vom Friedhof bereitgestellt und muss von einem Steinmetz beschriftet werden.